Einführung der gesplitteten Abwassergebühr


Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 11. März 2010 erklärt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die bisher geltende Regelung zur Berechnung der Abwassergebühren allein nach dem Frischwassermaßstab als rechtswidrig. Dies bedeutet, dass künftig die Abwassergebühr getrennt nach einer Gebühr für Schmutzwasser und einer Gebühr für Niederschlagswasser berechnet werden muss.

Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat bereits im Jahr 2009 die Einführung dieser getrennten Gebühr beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Die Stadt Kehl wird nun - auch auf der Grundlage des Urteils - rückwirkend zum 1. Januar 2010 die gesplittete Abwassergebühr einführen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine neue Gebühr, sondern um eine Ergänzung der bestehenden Abwassergebühr um die Gebühren für Niederschlagswasser.

Auf diesen Seiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu informieren.

Ab dem 21. Juni 2010 haben wir hierzu ein eigenes Servicebüro in den Räumlichkeiten der Technischen Dienste Kehl, Herderstraße 2 eingerichtet. Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Flächenerhebungsbogens.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Alle erforderlichen Kontaktdaten finden Sie hier.