Lärmaktionsplan der Stadt Kehl
Mit dem vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes ist gemäß der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
Gesetzliche Grundlagen
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Rahmen einer Novellierung des Bundes-immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Neben § 47 BImSchG sind bei der Erstellung des Aktionsplans die Vorgaben der 34. BImSchV und der Anhänge der Umgebungslärmrichtlinie zu beachten.
Sobald Schwellenwerte der Verkehrsbelastung (Straßenverkehr, Schienenverkehr) überschritten werden, sind nach diesen Vorgaben in 2 Stufen Lärmkarten zu erstellen und die Anzahl betroffener Bürger zu ermitteln. In Kehl wurden bereits alle Straßen berücksichtigt, die oberhalb der Schwellenwerte zur Lärmkartierung sowohl der ersten als auch der zweiten Stufe liegen. Damit war eine umfassendere Analyse des Straßenverkehrslärms in Kehl möglich.
Hinsichtlich des Schienenverkehrslärms wurde nur die Rheintalbahn durch das zu-ständige Eisenbahn-Bundesamt kartiert, die aufgrund der Entfernung nur geringe Lärmbetroffenheiten in Kehl hervorruft. Die Bahnstrecke Straßburg – Kehl – Offenburg liegt unter dem Schwellenwert von 60.000 Zügen pro Jahr und wurde nicht kartiert. Die Beeinträchtigungen, die aus dem Schienenverkehr auf dieser Strecke entstehen, können deshalb erst in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden.
Wann muss eine Kommune einen Lärmaktionsplan aufstellen?
Werden durch Verkehrswege, die oberhalb der genannten Schwellenwerte liegen, relevante Lärmimmissionen (in Baden-Württemberg gelten 70 dB(A) bei LDEN bzw. 60 dB(A) bei LNight als Auslösewerte) hervorgerufen, ist für diese Gebiete ein Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Zuständigkeit für das Aufstellen der Aktionspläne liegt in Baden-Württemberg bei der jeweils betroffenen Kommune.
Wesentliche Ziele der Lärmkartierung und -aktionsplanung bestehen in der Bereitstellung einer Datenbasis zur Beurteilung der Lärmbetroffenheiten, der kurz- bis mittelfristigen Minderung der Belastungen an Lärmschwerpunkten und dem Schutz ruhiger Gebiete.
In Kehl werden durch den Straßenverkehr in mehreren Bereichen die Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung überschritten. Somit ist die Stadt verpflichtet, einen Aktionsplan aufzustellen.
Wie läuft die Lärmaktionsplanung in Kehl ab?
Das Verfahren zur Aufstellung orientiert sich an Bauleitplanverfahren. Neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind auch hinsichtlich der Mitwirkung der Bürger Anforderungen an das Verfahren gestellt. So sind eine frühzeitige Information und die Möglichkeit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der Aktionspläne als Bestandteile der Aufstellung des Lärmaktionsplans anzusehen.
Im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und ein Maßnahmenkonzept mit Aussagen zu Kosten und Nutzen der Maßnahmen vorge-stellt. Das Konzept umfasst fünf Leitlinien, die in der langfristigen städtebaulichen und verkehrsplanerischen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Diese Leitlinien sind von großer Bedeutung, da nur mit übergreifenden Strategien zu Stadtstrukturen, schutzbedürftigen Gebieten, der Verkehrsmittelwahl und zur Steuerung des Verkehrs eine flächendeckende Minimierung der Lärmbelastungen zu erreichen ist.
Es werden folgende Leitlinien beschrieben:
· Leitlinie 1: Lärmminderung in der Stadtplanung
· Leitlinie 2: Schutz ruhiger Gebiete
· Leitlinie 3: Förderung lärmarmer Verkehrsmittel
· Leitlinie 4: Steuerung des Verkehrs
· Leitlinie 5: Baulicher Lärmschutz
Den Leitlinien sind mögliche Maßnahmen zur Umsetzung zugeordnet. Für zehn Maßnahmenvorschläge wurden die Wirkungen und Kosten näher untersucht, so dass eine Vorauswahl besonders effizienter Maßnahmen erfolgen kann. Es wurden verkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote) und aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände oder –wälle) untersucht.
Die Pläne werden zurzeit überarbeitet.
Kontakt
Siegfried Schneider
Bereich Umwelt
Rathaus II
Herderstraße 3
Telefon: 07851 88-1193
E-Mail: s.schneider@stadt-kehl.de
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