Feuerwehreinsätze nach Starkregen

13 Feuerwehreinsätze in einer Nacht – zwölf wegen Starkregens

Die Gewitter, die sich heute Nacht über Kehl entladen haben, bescherten der Feuerwehr zwölf Einsätze. Nachdem um 18.30 Uhr Starkregen einsetzte, liefen mehrere Keller voll. Die Feuerwehr wurde von Einwohnerinnen und Einwohnern zu zwölf Häusern gerufen, aber nur in zwei Fällen hat sie tatsächlich Wasser aus Kellern abgepumpt. Die übrigen Hausbewohnerinnen und -bewohner wurden beraten. Der 13. Einsatz wurde eine Brandmeldeanlage ausgelöst; hier handelte es sich um einen Fehlalarm.

Mit ihren Pumpen werden die Feuerwehrleute auch dann aktiv, wenn Gefahr im Verzug ist oder erheblicher Sachschaden durch den Einsatz der Feuerwehr noch verhindert werden kann. Adrian Scherer nennt Beispiele: Dringt bei Starkregen Wasser in einen Raum einer Kellerwohnung ein, die anderen beiden Zimmer können aber durch rasches Abpumpen noch gerettet werden, dann greift die Feuerwehr ein. Auch wenn hohe Sachwerte bei Unternehmen durch ein Eingreifen gerettet werden können, wird die Feuerwehr tätig – und schickt hinterher eine Rechnung.

Vorrang hat bei solchen Einsätzen der Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur: Gefährdet eindringendes Wasser beispielsweise das Krankenhaus oder die Strom- oder Trinkwasserversorgung, ist die Feuerwehr zur Stelle.
Das hängt auch damit zusammen, dass die Feuerwehr mit ihren Kräften haushalten muss: Auch bei Starkregen, bei  Hochwasser, Stürmen oder anderen größeren Gefahrenlagen muss die Einsatzfähigkeit „für unsere originären Pflichtaufgaben sichergestellt bleiben“, erläutert Adrian Scherer. Das heißt: Wenn ein Brand ausbricht oder ein schwerer Verkehrsunfall passiert, müssen Feuerwehrleute innerhalb kürzester Zeit ausrücken können.

Richtiges Verhalten bei Wassereinbruch

Sollten Räume oder Bereiche im Haus oder der Wohnung überflutet werden, warnt die Feuerwehr davor, diese zu betreten. Wenn möglich, sollte die Stromzufuhr unterbrochen werden, damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst in Gefahr bringen.

Erstellt am 06. September 2024