Amerikanische Faulbrut: Sperrbezirk
Amerikanische Faulbrut in Bienenvölkern: Sperrbezirk eingerichtet
Nach dem Nachweis der Amerikanischen Faulbrut in mehreren Bienenvölkern hat der Landkreis per Allgemeinverfügung eine Schutzzone ausgewiesen, die am Rhein auf Höhe der Gustav-Weis-Straße beginnt, durch die Kernstadt bis zur L75 führt, weiter in Richtung Süden bis nach Marlen und am Rhein entlang wieder in nördliche Richtung verläuft. Der Sperrbezirk ist auf der Karte ersichtlich.
Für den Sperrbezirk gilt Folgendes: Besitzer von Bienenvölkern sind verpflichtet, ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl beim Landratsamt Ortenaukreis (Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Okenstraße 29, 77652 Offenburg) anzuzeigen. Um eine Ausbreitung zu verhindern, dürfen bewegliche Bienenstände nicht entfernt werden, weder lebende noch tote Bienen, Waben, Honig oder benutzte Imkereigeräte dürfen bewegt oder aus dem Gebiet gebracht werden. Imker dürfen außerdem keine Bienenvölker und Bienen in das betroffene Gebiet bringen.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige hochinfektiöse Brutkrankheit unter Honigbienen. Während das Bakterium für Menschen und adulte Bienen ungefährlich ist, überleben Larven eine Ansteckung in der Regel nicht und lösen sich zu einer klebrigen Substanz auf. Bei einer Sanierung werden betroffene Völker durch geschulte und amtliche Bienensachverständige abgetötet und seuchenverdächtiges Wabenmaterial sowie Bienenkästen verbrannt.
Nach dem Ende der Sanierung erfolgt frühestens nach zwei Monaten eine Nachkontrolle. Solange bleibt der Sperrbezirk bestehen. Sind die Befunde der Nachkontrolle allesamt negativ, gilt die Bienenseuche als erloschen und der Sperrbezirk wird aufgelöst.