Einbeziehungssatzung "Altenbruchstraße"

Einbeziehungssatzung "Altenbruchstraße" in Kehl-Leutesheim

Betr.: Einbeziehungssatzung „Altenbruchstraße“ in Kehl-Leutesheim
hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung des Satzungsentwurfs mit Begründung gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
Die Stadt Kehl stellt für den nachfolgend dargestellten Geltungsbereich eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf. Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 28.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Altenbruchstraße“ in Kehl-Leutesheim gebilligt und beschlossen, diesen im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Fläche von ca. 1.600 m² und ist im abgedruckten Lageplan dargestellt.

Ziele und Zwecke der Satzung

Die Altenbruchstraße ist durch eine gemischte bauliche Nutzung und die Erschließung von gewerblichen Flächen im hinteren Bereich geprägt. Der Übergang zur freien Landschaft ist nicht klar definiert. Der Bedarf nach Klärung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsrands ist gegeben. Gemeinden können durch Innenbereichssatzungen einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung). Die Einbeziehungssatzung ist das geeignete Instrument, um zu regeln, welche Flächen dem planerischen Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zuzuordnen sind. Damit kann dem Belang einer geordneten Entwicklung des Übergangsbereichs von besiedelter Fläche zum Freiraum ausreichend genüge getan werden. 
Der Entwurf der Satzung kann in der Zeit von

Montag, 18. März bis einschließlich Freitag, 19. April 2024

im Internet unter www.kehl.de/bplan (Stichwort: „Zur aktuellen Bauleitplanung“) eingesehen werden.
 
Gleichzeitig werden die Planunterlagen zur Satzung durch die Veröffentlichung bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung – Rathaus II, Rathausplatz 3, EG im Flur und in der Ortsverwaltung Leutesheim, Bodersweierer Straße 2, während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung gestellt.
 Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an stadtplanung@stadt-kehl.de mit dem Betreff „Einbeziehungssatzung Altenbruchstraße“ übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung und bei der Ortsverwaltung Leutesheim schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben. Da es sich um ein öffentliches Verfahren handelt, wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschrift aus der Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens öffentlich behandelt werden können und dauerhaft archiviert werden.   Kehl, 06. März 2024                                                                     Britz, Oberbürgermeister