Schöffen gesucht
Verantwortungsvolles Ehrenamt: Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht
Wer Schöffe am Amts- oder Landgericht werden möchte, kann sich jetzt bei der Stadtverwaltung bewerben. Schöffen sind Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Schöffen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und soziale Kompetenz sind ebenfalls erforderlich. Eine juristische Vorbildung ist nicht notwendig.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter und als solche direkt an der Urteilsfindung beteiligt. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten sowie auf andere Prozessbeteiligte eingehen und an der Beratung argumentativ teilnehmen können. In der Hauptverhandlung steht ihnen Fragerecht zu. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Schöffen müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen ereignet hat, wie es in der Anklage behauptet wird – oder eben auch nicht – aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und entsprechende Reife, um Urteile fällen zu können, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Die Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen jedoch ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Einen ersten Überblick bietet die Webseite www.schoeffenwahl.de.
Wie wird man Schöffe?
- Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis Mitte Juni über das Bewerbungsformular (110 KB) bei der Stadtverwaltung Kehl melden: Zentrale Steuerung, Telefon 07851 / 88-1101, E-Mail: wahlen@stadt-kehl.de.
- Der Gemeinderat der Stadt Kehl stellt in seiner Sitzung am 21. Juni 2023 die Vorschlagsliste auf. Darauf werden mindestens doppelt so vielen Kandidatinnen und Kandidaten stehen, wie Schöffen aus Kehl benötigt werden.
- Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt im Herbst 2023 auf Basis der Vorschlagsliste die Haupt- und Ersatzschöffen. Über die Zuordnung der Schöffen zum Amts- beziehungsweise zum Landgericht entscheidet der Schöffenwahlausschuss.
- Für die Aufstellung der Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Interessentinnen und Interessenten aus Kehl können sich ebenfalls unter den oben angegebenen Kontaktdaten bei der Stadtverwaltung melden. Die Daten werden aufgenommen und an den Jugendhilfeausschuss weitergegeben.