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Wahlen

Bundestagswahl 27. September

Wahlergebnis (ab 27.09.09 abends)

Am Sonntag, dem 27. September 2009 findet zwischen 8 und 18 Uhr die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigte

Nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
wahlberechtigt. Abs. 2 enthält zusätzlich Sonderregelugen für Deutsche, die im Ausland wohnen. Antragsformulare für sogenannte Auslandsdeutsche gibt es im Internet unter www.bundeswahlleiter.de.

Wahlrecht bei den Bundestagswahlen

Die Bundestagswahl ist eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen:

Mit der Erststimme kann der Wähler nach dem Mehrheitswahlrecht seinen Bundestagskandidaten wählen. Hierbei zieht der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Stimmen erzielte, in den Bundestag ein.

Mit der Zweitstimme kann der Wähler eine Partei wählen, deren Kandidaten nach einer Landesliste von den Parteien zusammengestellt werden (Verhältniswahl). Dadurch haben die Parteien die Möglichkeit, gezielt bestimmte Frauen und Männer ins Parlament zu bringen. So können z. B. im Wahlkreis unterlegene Kandidaten und Kandidatinnen bei einem vorderen Listenplatz dennoch ins Parlament einziehen.

Die Zweitstimme ist dabei nicht zweitrangig, wie der Name möglicherweise vermuten lässt. Sie entscheidet vielmehr, wie viele Mandate eine Partei im neuen Bundestag erhält.

Aufgrund der Fünf-Prozent-Sperrklausel werden bei der Verteilung der Sitze nur die Parteien berücksichtigt, die in der ganzen Bundesrepublik mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder über die Erststimme mindestens drei Direktmandate errungen haben.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahlen finden Sie zum Beispiel unter www.bundestag.de.

Kommunalwahl und Europawahl am 7. Juni 2009

Ergebnisse

Europawahl
Gemeinderatswahl
Kreistagswahl
Ortschaftsratswahl Auenheim
Ortschaftsratswahl Bodersweier
Ortschaftsratswahl Goldscheuer
Ortschaftsratswahl Hohnhurst
Ortschaftsratswahl Kork
Ortschaftsratswahl Leutesheim
Ortschaftsratswahl Neumühl
Ortschaftsratswahl Odelshofen
Ortschaftsratswahl Querbach
Ortschaftsratswahl Zierolshofen

Einzelergebnisse als Pdf-Datei
Liste der Wahllokale als Pdf-Datei

Was wird gewählt?


Bei den Wahlen am 07.06.09 wählen die Kehler Bürger den neuen Gemeinderat (26 Stadträte) der Stadt Kehl, den Kreistag des Ortenaukreises, die deutschen Vertreter im europäischen Parlament sowie die Ortschaftsräte der zehn Kehler Ortsteile.

Wer darf wählen?

Bei diesen Wahlen sind Deutsche und EU-Bürger wahlberechtigt.

Bei den Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden alle Deutsche und EU-Bürger automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, die 18 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in Kehl wohnen. Wer erst später nach Kehl gezogen ist, aber schon früher einmal in Kehl oder im Ortenaukreis gewohnt hat, kann einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Bei der Europawahl werden alle volljährigen Deutschen, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und bis spätestens 3. Mai nach Kehl gezogen sind, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. EU-Bürger müssen bis spätestens 17. Mai einen Antrag stellen, wenn sie in Deutschland wählen möchten.

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis Mitte Mai eine Wahlbenachrichtigungskarte. Daraus ist ersichtlich, für welche Wahlen er wahlberechtigt ist und wo sich das zuständige Wahllokal befindet.

Informationen gibt es im Rathaus Kehl (Wahlamt - Tel. 07851/88-1101 und Bürgerservice - Tel. 07851/88-1212) sowie in den Ortsverwaltungen.

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