Illegale Müllentsorgung

Illegale Müllentsorgung in Kehl und Rheinau: Hausmüll nicht an Feld- und Waldwegen entsorgen

Mit übergestreifter FFP2-Maske gegen den stechenden Geruch sammelt der Betriebshofmitarbeiter die in Leutesheim unerlaubt entsorgten Kunststofftüten ein.  

Nachdem sich die Situation über die Wintermonate beruhigt hatte, tauchen in Kehl und Rheinau wieder vermehrt illegal entsorgte Plastiktüten auf. Sie liegen versteckt an Feld- und Waldwegen, in Gebüschen oder Gräben. Das Unappetitliche daran: In den Tüten finden sich nicht nur Verpackungen von Lebensmitteln, sondern auch erbrochener Mageninhalt.

Vor rund vier Jahren sind Mitarbeitende des Rheinauer Betriebshofs erstmals auf die übelriechenden Beutel gestoßen. Seither beschäftigt das Thema auch die Nachbarstadt Kehl – und inzwischen den Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft des Landkreises. „Anfänglich mussten die Kolleginnen und Kollegen die ekelerregenden Abfälle einsammeln und entsorgen“, berichtet Peter Grün, Leiter des Kehler Betriebshofs. Für seine Mitarbeitenden bedeutete dies, sie schlüpften in weiße Schutzanzüge, streiften FFP2-Masken und Einweghandschuhe über und fischten die gefüllten Säcke mit Grabegabeln aus dem Gestrüpp. Mittlerweile ist dem in Kehl, aber auch in Rheinau nicht mehr so. Wenn Feldhüter bei ihren Rundgängen oder Passantinnen und Passanten Funde melden, dann geben die Betriebshöfe die Fundorte samt Koordinaten an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises weiter, der dann wiederum einen Dienstleister mit der Entsorgung beauftragt. Parallel wird auch die Polizei über die illegale Müllablagerung informiert. Daher der gemeinsame Appell von Peter Grün vom städtischen Betriebshof, Rheinaus Bauhofleiterin Susen von Bühren und Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, Hausmüll nicht einfach an Wald- und Feldwegen zu entsorgen, sondern in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Reicht der Müllbehälter für die anfallenden Abfälle nicht aus, kann über die Seite des Eigenbetriebs ein größerer Behälter bestellt werden. Wer gefüllte Plastikbeutel in Hecken oder Sträuchern entdeckt, kann sich direkt an den Kehler Betriebshof wenden, sei es per E-Mail an den Kehler Betriebshof / Bauhof Rheinau oder telefonisch an den Betriebshof  / Bauhof Rheinau. Unter keinen Umständen sollten Versuche unternommen werden, die Plastiktüten selbst zu entsorgen.

Wilder Müll

Gefüllte Müllsäcke in der Natur wegzuwerfen, ist noch keine Straftat. Erlaubt ist es deswegen aber nicht. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe hängt von der entsorgten Menge ab: Bei bis zu zwei Kilogramm/Liter liegt der Bußgeldrahmen zwischen 50 und 250 Euro. Bei mehr als zwei Kilogramm je Liter kann ein Bußgeld zwischen 100 und 800 Euro drohen.