Hunde in der Tram

Regelung hat sich bewährt: Hunde dürfen nun dauerhaft in der Tram mitfahren

Hunde können nun dauerhaft ihre Besitzerinnen und Besitzer bei der Fahrt in der Tram begleiten. Lange Jahre durften nur Haustiere mitfahren, die in geschlossene Transportbehältnisse passten, das hatte sich zum 1. Juli vergangenen Jahres geändert: Auch größeren Hunden wurde die Mitfahrt erlaubt – an der Leine, mit Maulkorb und zunächst nur versuchsweise für sechs Monate. Weil sowohl die Vierbeiner als auch deren Herrchen und Frauchen den Test bestanden haben, sind Hunde nun ganz reguläre Trampassagiere. Eine Fahrkarte benötigen sie nicht. Als gefährlich eingestuften Vierbeinern bleibt die Mitfahrt weiterhin untersagt.

Eine Fotocollage mit einem Hund an der Tramhaltestelle vor dem Rathaus
Größere Hunde dürfen, sofern sie einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden, ab sofort dauerhaft Frauchen oder Herrchen in der Tram begleiten.

Die Hunde müssen, das versteht sich von selbst, sauber sein und von ihren Frauchen und Herrchen an einer kurzen Leine gehalten werden. Sie dürfen nicht auf Sitzen liegen und müssen den Kommandos ihrer Besitzerinnen und Besitzer jederzeit Folge leisten. Von Herrchen und Frauchen wird darüber hinaus erwartet, dass sie sich in der Tram an eine andere Stelle bewegen, wenn sie merken, dass sich Fahrgäste in ihrem Umfeld durch ihren Hund gestört fühlen. Im Gegenzug sind Mitfahrende in der Tram aufgefordert, fremde Hunde nicht einfach anzufassen.

Kleine Hunde, die in einem geschlossenen Transportbehältnis sitzen, benötigen keinen Maulkorb. Das Gleiche gilt für Assistenzhunde, die beispielsweise einen blinden Fahrgast begleiten. Alle Hunde dürfen in der Tram kostenlos mitfahren; für sie muss also kein Ticket gelöst werden. Hundebesitzerinnen und -besitzern wird empfohlen, den Impfpass ihres Vierbeiners mitzuführen, damit sie diesen im Falle einer Kontrolle vorzeigen können.

In der Tram weiterhin nicht akzeptiert werden Hunde (auch nicht, wenn sie einen Maulkorb tragen), die in Frankreich in die Kategorie I der gefährlichen Rassen eingestuft sind. Das betrifft Hunde vom Typ American Staffordshire Terrier (früher Staffordshire Terrier), auch "Pitbulls" genannt, Hunde vom Typ Mastiff, auch "Boerbulls" genannt sowie Hunde vom Typ Tosa.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen.