Sonstige Satzungen

Sonstige Satzungen können für bestimmte städtebauliche und gestalterische Zwecke und damit für die örtliche Entwicklung eines bestimmten Bereichs des Gemeindegebietes genutzt werden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Baugesetzbuch, teilweise in Verbindung mit der LBO (Landesbauordnung Baden-Württemberg).

Werbeanlagensatzung

Gestaltungssatzung Innenstadt

Bodersweier, Klarstellungs- und Entwicklungssatzung "Rastatter Straße"

Kittersburg, Innenbereichssatzung

Kfz-Stellplatzsatzung

Fahrradstellplatzsatzung

Leutesheim, Einbeziehungssatzung "Altenbruchstraße"

Sanierungsgebiet "Hauptstraße - Stadthalle bis Museum"

Betr.: Städtebauförderungsprogramm Sanierungsgebiet „Hauptstraße – Stadthalle bis Museum"
hier: Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.09.2025 gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung „Hauptstraße – Stadthalle bis Museum“ beschlossen.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 10,32 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 28.05.2025 abgegrenzt.
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt, sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und andere Nutzungsberechtigte im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138 Abs. 1 BauGB verpflichtet, der Stadt Kehl oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.
Am 10.11.2025 um 19 Uhr findet eine erste Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet im Zedernsaal der Stadthalle statt. Zu dieser Veranstaltung sind alle Interessierten und insbesondere alle im Gebiet ansässigen Personen eingeladen.
Kehl, den 01.10.2025 Britz, Oberbürgermeister