Mysteriöse Müllablagerungen

Mysteriöse Müllablagerungen im Kehler Norden bringen Betriebshofmitarbeitende an ihre Grenzen

Mit übergestreifter FFP2-Maske gegen den stechenden Geruch sammelt der Betriebshofmitarbeiter die in Leutesheim unerlaubt entsorgten Kunststofftüten ein.  

Es ist eine äußerst unappetitliche Geschichte, die den städtischen Betriebshof seit einigen Jahren begleitet: Immer wieder müssen die Mitarbeitenden ausrücken, um an Feld- oder Waldwegen unerlaubt entsorgte Kunststofftüten aufzusammeln. Das unappetitliche daran: Die Tüten sind nicht nur mit Verpackungsmüll gefüllt, sondern auch mit Erbrochenem.

Ein Feldweg entlang des Mühlbachs in Leutesheim: Zwei Mitarbeiter des Betriebshofs sind vor Ort. An der Uferböschung, zwischen dornigen Brombeersträuchern leicht verdeckt, liegen zwei Plastiktüten und eine leere Dose Sprühsahne. Der Leutesheimer Feldhüter hatte die Tüten auf einem seiner Rundgänge entdeckt und prompt den städtischen Betriebshof informiert. Die beiden Mitarbeitenden streifen sich eine FFP2-Maske über und ziehen sich Einweghandschuhe an. Sie wissen, was sich in den Tüten befindet. Den stechenden Geruch, der von der Fundstelle ausgeht, kennen sie inzwischen nur allzu gut. Einer der beiden Mitarbeiter schlüpft noch in einen weißen Schutzanzug. Dann stapft er, einen Müllsack in den Händen, auf die Fundstelle am Bachufer zu. Sein Kollege versucht den vorderen der beiden Säcke mit einer Grabegabel aus dem Gestrüpp zu ziehen. Dornenranken verhaken sich in der Plastiktüte. Sie wird wieder abgelassen. Zu groß ist das Risiko, dass die Tüte reißt und sich der Inhalt über die Sträucher und den Feldweg ergießt. Also wird das Gestrüpp mit einem elektrischen Heckenschneider zurückgestutzt. Dann setzt der Betriebshofmitarbeiter noch einmal an und hievt den Plastikbeutel in den offenen Müllsack. Der Geruch ist so intensiv, dass die beiden auch unter der Schutzmaske ein Husten nicht unterdrücken können. Eine kurze Verschnaufpause, dann folgt der zweite Plastikbeutel.

Auch in Querbach muss der Betriebshof ausrücken, um die Müllsäcke mit dem unappetitlichen Inhalt aufzusammeln.

„In unregelmäßigen Abständen werden uns immer wieder Funde von gefüllten Plastikbeuteln gemeldet“, berichtet Tom Kühl vom städtischen Betriebshof. Die Fundorte variieren, verteilen sich aber grundsätzlich über den Kehler Norden: Beutel mit Mageninhalt mussten schon an der EDF-Straße im Auenheimer Industriegebiet aufgelesen werden, in Bodersweier und besonders häufig in und um Leutesheim. Auch in Querbach wurden die unerlaubt entsorgten Beutel gefunden. In einem Fall wurden sie direkt neben einem Mülleimer in eine Hecke geworfen. Darüber konnten die Betriebshofmitarbeitenden nur verständnislos mit dem Kopf schütteln. Tom Kühl, der sonst die Einsätze seiner rund 90 Kolleginnen und Kollegen koordiniert, hat diese auch bereits zu einem der Funde begleitet, um sich vor Ort selbst ein Bild zu machen. Insgesamt zehn Müllsäcken waren an diesem Tag (5. Oktober) an drei verschiedenen Orten entdeckt worden. „Der Anblick und die extreme Geruchsbelästigung – das ist eine Zumutung“, zeigt er sich erschüttert. Seit Jahresbeginn häufen sich die Funde in einer gewissen Regelmäßigkeit. Nicht nur Feldhüter, auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger stoßen auf die Müllsäcke mit dem unappetitlichen Inhalt. Alle sieben bis zehn Tage geht beim Betriebshof ein neuerlicher Hinweis ein. Dann heißt es zügig ausrücken. Bleiben die Plastiksäcke zu lange liegen, können sie wilde Tiere anziehen, die die Beutel aufreißen und im Inhalt wühlen. Deshalb appellieren die Mitarbeitenden des Betriebshof an die Kehlerinnen und Kehler, ihre Abfälle nicht achtlos an Feld- und Waldwegen zu entsorgen, sondern über den Hausmüll oder unterwegs in die aufgestellten Abfalleimer. Wer einen der gefüllten Plastikbeutel in Hecken oder Sträuchern entdeckt, kann sich direkt an den Betriebshof wenden, sei es per Email oder telefonisch. Unter keinen Umständen sollten Versuche unternommen werden, die Plastiktüten selbst zu entsorgen.

Wilder Müll

Gefüllt Müllsäcke in der Natur wegzuwerfen, ist noch keine Straftat. Erlaubt ist es deswegen aber nicht. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe hängt von der entsorgten Menge ab: Bei bis zu zwei Kilogramm/Liter liegt der Bußgeldrahmen zwischen 50 und 250 Euro. Bei mehr als zwei Kilogramm/Liter kann ein Bußgeld zwischen 100 und 800 Euro drohen.