Tempo 30 auf der Hauptstraße

Lärmaktionsplan: weitere Maßnahmen in der Kernstadt und in Auenheim

Das Tempo-30-Gebot in der Hauptstraße dient dazu, die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.

Autofahrer kennen es: Immer häufiger säumen rot-weiße Tempo-30-Schilder innerorts die Fahrbahnränder. Auch auf der Hauptstraße sowie in Auenheim auf der Freiburgerstraße wurden kürzlich neue Tempo-30-Streckenabschnitte eingerichtet, um Lärmbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Diese Maßnahmen basieren auf den Empfehlungen der dritten Stufe des Lärmaktionsplans. Dadurch können Tempo-30-Abschnitte ausgewiesen werden, wenn die gesundheitskritischen Werte in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner überschritten werden. Diese liegen tagsüber bei 65 dB(A) und nachts bei 55 dB(A).

Das ist auf der Hauptstraße im Bereich zwischen der Oberländer- und der Schubertstraße der Fall. In diesem Abschnitt sind die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhten Lärmemissionen ausgesetzt. Nachts galt hier bereits Tempo 30. Ab der Kinderarztpraxis Dr. Behre bis zum Kreisverkehr gilt wie bisher Tempo 50. Auf diesem Streckenabschnitt wurde die Herabsenkung der Richtgeschwindigkeit geprüft. Weil die Wohnbebauung hier jedoch weiter entfernt von der Hauptstraße liegt, kann der Lärmaktionsplan nicht als Grundlage herangezogen werden.
 

Die Lärmbelastung wird auf der Basis des gemessenen Verkehrsaufkommens berechnet. Städte und Gemeinden können dann selbst Maßnahmen anstoßen, wenn diese im gesundheitskritischen Bereich liegen. Die zuständigen Verkehrsbehörden müssen jedoch weiterhin ihre Zustimmung erteilen.
 

Auch in Auenheim auf der Freiburgerstraße gab es Veränderungen. Von Kehl kommend gilt seit neuesten ab Höhe der Neudorfstraße bis zum Ortschaftsende durchgehend Tempo 30.