Umweltzone Straßburg

Zum Jahresbeginn: Weitere Fahrverbote auf dem Gebiet der Eurométropole de Strasbourg

In der Umweltzone auf dem Gebiet der Eurométropole de Strasbourg beginnt mit dem Jahreswechsel eine neue Phase: Das Fahrverbot betrifft vom 1. Januar an auch Fahrzeuge mit der französischen Umweltplakette Crit’Air 4, dabei handelt es sich um Autos mit Dieselmotor, deren Erstzulassung zwischen 2001 und 2005 erfolgte. Dieselfahrzeuge, die vor der Jahrtausendwende erstmals zugelassen wurden, dürfen bereits seit Beginn des Jahres 2023 nicht mehr in die Eurométropole und damit auch nach Straßburg einfahren. Es sei denn, ihre Besitzer haben sich für gelegentliche Fahrten eine Ausnahmegenehmigung besorgt.

Wer mit dem Auto nach Straßburg oder in eine der 32 weiteren Kommunen der Eurométropole fährt, braucht eine Crit'Air-Plakette - vom 1. Januar an sind auch Fahrzeuge mit Crit'Air 4 vom generellen Fahrverbot betroffen.

Plakettenpflicht

Grundsätzlich gilt: Wer mit dem Auto nach Straßburg oder in eine der Kommunen der Eurométropole fahren möchte, muss eine französische Umweltplakette an der Windschutzscheibe kleben haben; die deutsche wird nicht anerkannt. Die Plakette ist einfach zu bekommen: Sie kann unter dem Link www.certificat-air.gouv.fr/demande bestellt werden und wird per Post zugeschickt. Inklusive Porto kostet die Plakette 4,61 Euro pro Fahrzeug. Es empfiehlt sich diese offizielle Bestelladresse des französischen Staates zu benutzen, um nicht etwa Betrügern aufzusitzen. Die Plakettenpflicht gilt an jedem Tag, also nicht wie in früheren Jahren nur an Tagen, an denen die Grenzwerte von Feinstaub oder Ozon überschritten waren.

Pass für gelegentliche Fahrten

Wer nur gelegentlich in die Eurométropole und damit in die Umweltzone einfährt und ein Auto besitzt, das vom Fahrverbot betroffen ist, der kann für 24 Tage im Kalenderjahr eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Um diese jeweils 24 Stunden gültigen Pässe abrufen zu können, muss der Halter sein Fahrzeug auf der Plattform Derogations-zfe.strasbourg.eu registrieren. Im Anschluss kann er 24 Mal den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen. Ausgedruckt werden muss nichts.

Alle Informationen sind im Flyer (1,6 MB) in deutscher Sprache ausführlich dargestellt.

Kontrollen

Wer ohne oder mit einer nicht mehr gültigen Crit’Air-Plakette in Straßburg oder auf dem Gebiet der Eurométropole unterwegs ist – oder sein Fahrzeug abstellt –, muss mit einem Bußgeld von 68 Euro rechnen. Allerdings finden die Kontrollen nur sporadisch durch die Ordnungskräfte statt; die Eurométropole will auch das Jahr 2024 noch einmal nutzen, um die Autofahrer für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, sich umweltverträglichere Fahrzeuge zuzulegen. Die eigentlich für Mitte 2024 angekündigten flächendeckenden automatischen Kontrollen der Plaketten werden frühestens für Sommer 2025 erwartet. Der französische Staat kann die dafür notwendige technische Ausstattung vorher wohl nicht bereitstellen.