Mitteilung vom 29. Juni 2022
Hinweis zur Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Wiederholt kommt es vor, dass Grünabfälle, Heckenschnitt und Mähgut unerlaubterweise in Gewässern entsorgt werden. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise Dorfgräben verschlammen oder der entsorgte Grünschnitt den Wasserfluss stoppt und das Gewässer aufstaut (sogenannte Verklausung). Die Stadt Kehl und der Zweckverband Hochwasserschutz Hanauerland machen darauf aufmerksam, dass die Entsorgung von Mähgut, Heckenschnitt oder sonstigen Gartenabfällen über Gewässer eine Ordnungswidrigkeit (unter anderem gemäß §§ 5 , 8 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie § 14 des Wassergesetzes Baden-Württembergs ) darstellt. In bestimmten Fällen können illegale Entsorgungen auch als Straftaten geahndet werden (siehe §§ 324 und 326 StGB ). Daher fordern die Stadt Kehl und der Zweckverband Hochwasserschutz dazu auf, diese sogenannte wilde Entsorgung zu unterlassen.