Bürgergeld: Veränderungsmitteilung abgeben
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherungsgeld müssen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten der zuständigen Stelle mitteilen. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.
Auch als Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft müssen Sie jede Änderung Ihrer Daten mitteilen. Die Mitteilungspflicht kann die Vertreterin oder der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft für die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft wahrnehmen.
Hinweis: Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf die Leistung auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.
Zuständige Stelle
- Das örtlich zuständige Jobcenter des Landratsamtes Ortenaukreis. Dies sind je nach Wohnort die Standorte Achern, Kehl, Lahr, Offenburg oder Wolfach.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihre meldepflichtigen Daten ändern sich.
Zu den meldepflichtigen Daten gehören beispielsweise:
- Sie ziehen um.
- Klären Sie, ob der zuständige Träger auch die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Tun Sie dies unbedingt, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben
- Sie beginnen eine Nebenbeschäftigung. Sie müssen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung anzeigen. Nur Sie selbst sind dazu verpflichtet. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf mögliche Zusagen anderer Personen, dass diese Ihre Beschäftigungsaufnahme anzeigen. Das gilt auch für selbständig Tätige und mithelfende Familienangehörige.
- Sie beantragen oder beziehen andere Leistungen, z.B. Mutterschaftsgeld und ähnliche Leistungen oder Renten aller Art, vor allem eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
- Ihr Name oder Familienstand ändert sich.
Beispiele sind:- Sie heiraten, gehen eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein oder
- Sie lassen sich scheiden beziehungsweise trennen sich von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner.
- Sie sind krank oder aufgrund anderer Umstände für längere Zeit nicht vermittelbar. Waren Sie krank, müssen Sie sich wieder als arbeitsfähig melden.
- Sie sind fern Ihres Wohnorts, zum Beispiel im Urlaub.
- als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld: zusätzlich alle Änderungen, die die Bedarfsgemeinschaft betreffen, z.B.
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch der Kinder und der Partnerin oder des Partners, z.B.
- Ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft, das bisher kein eigenes Einkommen hatte, beginnt eine entgeltliche Beschäftigung.
- Sie oder andere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten Erträge aus Vermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden) oder Steuererstattungen.
- Die Anzahl der Personen ändert sich, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.
- Die Höhe der Miete ändert sich.
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch der Kinder und der Partnerin oder des Partners, z.B.
Verfahrensablauf
Sie können die Mitteilung auf unterschiedlichen Wegen abgeben:
- persönlich
- schriftlich
- telefonisch (Bei einer telefonischen Mitteilung müssen Sie möglicherweise eine schriftliche Bestätigung nachreichen.)
- online (rechts oben)
Hinweis: Achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- bei unvollständigen oder falschen Angaben oder
- wenn Sie die Änderungen nicht oder nicht schnellst möglich mitteilen.
Fristen
Schnellstmöglich, wenn sich Ihre Situation verändert.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zu der mitgeteilten Veränderung, z.B. Arbeitsvertrag bei Arbeitsaufnahme
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Ortenau Jobcenter 03.01.2023