Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unser Sekretariat ist gerne Ihre erste Anlaufstelle und hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Karriere bei der Stadt Kehl weiter. Wenden Sie sich einfach an: personalbuero@stadt-kehl.de oder 07851/88-1116
Wenn Sie Fragen zu einer konkreten Bewerbung oder zu einem Auswahlverfahren haben, finden Sie die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner direkt in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Wonach richtet sich die Bezahlung?

Ihr Gehalt ist bei uns klar und transparent geregelt: Es wird im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften festgelegt.

Wenn Sie bei der Stadt Kehl arbeiten, sind Sie entweder tariflich angestellt oder verbeamtet. Für unsere Beschäftigten gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) der kommunalen Arbeitgeber. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz.

Was werde ich verdienen?

m öffentlichen Dienst ist die Vergütung transparent geregelt. Die aktuellen TVöD-Tabellen für Beschäftigte und die Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sind öffentlich einsehbar.
In jeder Stellenausschreibung ist bereits die Entgelt- oder Besoldungsgruppe angegeben. Wenn alle tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Eingruppierung in genau diese Gruppe.
Bei Fragen zur Eingruppierung oder zur Vergütung steht Ihnen die in der Ausschreibung genannte Ansprechperson gerne zur Verfügung.I

Besondere Tarifverträge

Neben dem allgemeinen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es für einige Berufs- und Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst zusätzliche, spartenspezifische Tarifverträge. So wird zum Beispiel der Sozial- und Erziehungsdienst nach dem TVöD-SuE vergütet, um die unterschiedlichen Aufgabenfelder und Verantwortungsbereiche im sozialen Bereich angemessen abzubilden. Für Mitarbeitende, die im Bereich der Versorgung tätig sind, gilt außerdem der TV-V. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Vergütung den jeweiligen Tätigkeitsfeldern gerecht wird.

Wie lange wird meine Initiativbewerbung gespeichert?

Initiativbewerbungen werden bei uns für einen Zeitraum von 90 Tagen gespeichert. Sollte sich in dieser Zeit eine passende Stelle ergeben, kommen wir gerne direkt auf Sie zu. Nach Ablauf der Frist werden Ihre Daten selbstverständlich gelöscht.

Wird meine Initiativbewerbung automatisch in die Besetzung von ausgeschriebenen Stellen einbezogen?

Eine Initiativbewerbung ersetzt keine Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung. Wenn Sie sich für eine bestimmte Position interessieren, ist es wichtig, dass Sie sich gezielt auf die entsprechende Stellenausschreibung bewerben. Nur so kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

Wie gestaltet sich das Bewerbungsgespräch?

Bei unserem Auswahltag führen wir ein teilweise strukturiertes Gespräch mit Ihnen, das in einigen Fällen durch eine fachliche Aufgabe ergänzt wird. So erhalten wir nicht nur einen guten Eindruck von Ihren Fähigkeiten, sondern Sie lernen auch uns und die zukünftige Arbeitsumgebung besser kennen. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig mit der Einladung zum Gespräch.
Am Gespräch nehmen mehrere Personen teil: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter der Personalabteilung und Ihrer künftigen Führungskraft sind in der Regel auch eine Vertretung des Personalrats, gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung und – je nach Position – weitere Personen anwesend.

Muss ich meinen im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?

Gegebenenfalls ist eine Anerkennung Ihres Abschlusses erforderlich. Wenden Sie sich dafür mit Ihren Zeugnissen an die zuständige Anerkennungsstelle. Hinweise und weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Zeugnisanerkennungsstelle, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis über Ihr Sprachniveau in der deutschen Sprache. 

Muss ich mir einen Account für unser Bewerbungsportal (Check-In) anlegen?

Nein, ein Account ist nicht zwingend erforderlich. Sie müssen sich nur dann registrieren, wenn Sie Ihre Bewerbung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchten.