Flächennutzungsplan
Allgemeines
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Verfügung vom 24. September 2004 den Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Kehl am Rhein genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung ist am 16. Oktober 2004 ortsüblich bekannt gemacht worden. Damit ist der Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Kehl am Rhein wirksam. Unmittelbare rechtliche Folgen hat der Flächennutzungsplan nur gegenüber der Gemeinde und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (behördenverbindlich).
Im Flächennutzungsplan (FNP) trifft die Gemeinde erste grundlegende Aussagen über ihre Vorstellungen und planerischen Absichten für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Es geht hierbei um die Darstellung von Flächen und der Art ihrer Bodennutzung. Die Aussagen beziehen sich sowohl auf die bebauten und bebaubaren, als auch um die von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Es werden sowohl Bauflächen wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen als auch Gemeinbedarfsflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, Grünflächen, Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft etc. dargestellt (s. § 5 Abs. 2 BauGB). Die im FNP getroffenen Darstellungen sind grundsätzlich nicht parzellenscharf.
Der Flächennutzungsplan schafft zusammen mit dem Landschaftsplan eine umfassende Analyse der Gemarkungsfläche. Als Gesamtkonzept stellt er die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Kehl bis zum Jahr 2015 dar und schafft die Voraussetzungen für eine harmonische Gesamtentwicklung der unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, Natur und Landschaft. Der Flächennutzungsplan gibt den politischen Willen der Kommune für die mittel- und langfristige Entwicklung der Gesamtstadt Kehl vor.
Die Stadt Kehl weist aufgrund ihrer exponierten Lage am Rhein und an der Grenze zu Frankreich Standortvorteile auf. Als Mittelzentrum und Wirtschaftsstandort hat die Stadt Kehl industrielle und gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten größeren Umfangs. Für eine gesicherte wirtschaftliche Situation ist es erforderlich, rechtzeitig Bauland für gewerbliche Zwecke bereitzustellen. Angesichts der immer kurzfristigeren Standortentscheidungen von Bauherren und Investoren ist es von großer Bedeutung, dass Bauland sofort oder kurzfristig erworben werden kann.
Die Wohnfunktion nimmt in Kehl eine wesentliche Rolle ein. Die Kernstadt sowie die ländlich strukturierten Ortschaften bieten einen hohen Wohnwert. Der Wunsch nach dem Einfamilienhaus im Grünen führte zu einer verstärkten Nachfrage nach Wohnbauland im Außenbereich.
Da sich die städtebaulichen Maßnahmen in den letzten Jahren überwiegend auf die Neubautätigkeit in den Ortsrandbereichen konzentriert haben, soll der Flächenverbrauch für Siedlungszwecke eingeschränkt werden. In Zukunft wird verstärkt die innere Entwicklung, das heißt die Bebauung, Umnutzung und Neuordnung von innerörtlichen Baulandpotenzialen an Bedeutung gewinnen. Im Außenbereich sollen Baulandausweisungen nur dort erfolgen, wo in Abwägung mit anderen Belangen der Stadtentwicklung, Natur und Landschaft am wenigsten beeinträchtigt werden.
Zur Einschätzung der Bebaubarkeit einer Freifläche ist sowohl die Fläche selbst als auch ihr Umfeld zu betrachten. Durch die Einschätzung der Flächen nach der Schwere des Konfliktpotenzials können Aussagen zur Bebaubarkeit der Fläche im engeren Sinne als auch zur Vertretbarkeit einer Bebauung aus der Sicht der Nachbarnutzung abgeleitet werden. Ziel der landschaftsplanerischen als auch städtebaulichen Untersuchungen ist eine objektiv nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsfindung zur Bauflächenausweisung.
Die Ergebnisse der landschaftsplanerischen Untersuchung aller infrage kommenden Flächen an den Ortsrändern als auch der innerörtlichen Freiflächen ist dem Landschaftsplan zu entnehmen.
Gewerbliche Bauflächen in größerem Umfang sollen aus ökologischen Gründen auf wenige Standorte konzentriert werden. Die Bündelung der Gewerbeentwicklung soll dazu beitragen, die Immissionsbelastungen für die Bewohner zu minimieren.
Die Ausweisung von Wohnbauflächen erfolgt aufgrund der siedlungsstrukturellen Einordnung und ist für einen Planungszeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren vorgesehen. Durch einen sparsamen Flächenverbrauch kann ein wesentlicher Beitrag zur sogenannten Nachhaltigkeit und zur Agenda 21 geleistet werden.
Aufgrund der Datenfülle des Flächennutzungs- und Landschaftsplans können im Internet nur die Siedlungsbereiche der Kernstadt sowie der Ortschaften bereitgehalten werden.
Das für den Planungszeitraum vorhandene Bauflächenpotenzial (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen) ist den Planungsausschnitten zu entnehmen.