SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Arbeitsgericht Freiburg Kammern Offenburg

Beschreibung

Das Arbeitsgericht übt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Rechtsprechung in erster Instanz aus.

Es gibt zwei Verfahrensarten:

  • Urteilsverfahren: Hier ist das Arbeitsgericht insbesondere zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Rechtsstreitigkeiten resultieren aus dem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen.
     
  • Beschlussverfahren: Hier entscheidet das Arbeitsgericht insbesondere über Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Die Kammern des Arbeitsgerichtes setzen sich aus einem Vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

Nach Eingang einer Klage bzw. eines Antrags findet eine Güteverhandlung statt, in welcher der Vorsitzende versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ist das nicht möglich, entscheidet die Kammer die Rechtsstreitigkeit in einem weiteren Termin, der Kammerverhandlung, durch Urteil oder Beschluss.

Das Arbeitsgericht darf keine Rechtsberatung vornehmen. Sie können als Bürger jedoch die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen, um dort eine Klage oder andere Anträge aufnehmen zu lassen.

Gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte können Sie in der Regel das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen.

Dem Direktor oder Präsidenten eines Arbeitsgerichtes steht wegen des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit keine Fachaufsicht über die Richter zu. Eine Abänderung gerichtlicher Entscheidungen kann somit nur in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht erreicht werden.


Hausanschrift

Okenstraße 6
77652 Offenburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (07 81) 92 94-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.3b4c4ea8-6f0d-4c67-9512-c0648f9d2efc.102c