Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Bezirksärztekammer Südbaden
Kontakt
Zuständigkeit
- Ärztlicher Kreisverein Breisgau-Hochschwarzwald
- Ärztlicher Kreisverein Emmendingen
- Ärztlicher Kreisverein Freiburg-Stadt
- Ärztlicher Kreisverein Konstanz
- Ärztlicher Kreisverein Lörrach
- Ärztlicher Kreisverein Ortenau
- Ärztlicher Kreisverein Rottweil
- Ärztlicher Kreisverein Schwarzwald-Baar
- Ärztlicher Kreisverein Tuttlingen
- Ärztlicher Kreisverein Waldshut - Bad Säckingen
