Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg
Abteilung 10 "Eich- und Beschusswesen" Regierungspräsidium Tübingen
Parkplatz
Im Hof
Anfahrtsbeschreibung
Aus Richtung Hauptbahnhof: Stadtbahn Linie U9 Richtung Hedelfingen, Haltestelle "Im Degen".
Aus Richtung Untertürkheim: Stadtbahn Linie U4 Richtung Hölderlinplatz, Haltestelle "Im Degen".
Kontakt
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Erteilung/Änderung einer Befugnis als Instandsetzer nach § 54 MessEV
- Eichantrag/Terminvereinbarung Taxameter/Wegstreckenzähler EA Freiburg
Eichantrag/Terminvereinbarung Taxameter/Wegstreckenzähler im Eichamt Freiburg
