SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

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Externe Organisationseinheit

Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg

Abteilung 10 "Eich- und Beschusswesen" Regierungspräsidium Tübingen

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Anfahrtsbeschreibung

Aus Richtung Hauptbahnhof: Stadtbahn Linie U9 Richtung Hedelfingen, Haltestelle "Im Degen".

Aus Richtung Untertürkheim: Stadtbahn Linie U4 Richtung Hölderlinplatz, Haltestelle "Im Degen".

Formulare und Onlinedienste