Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Finanzdienste
Beschreibung
Haushaltspläne und Rechenschaftsberichte gehören zum Kerngeschäft der Abteilung Finanzdienste. Der Aufgabenbereich umfasst insgesamt:
- die Finanzwirtschaft der Stadt
- die Erstellung des Haushaltsplans, des Rechenschaftsberichts und des Beteiligungsberichts
- Controllingstelle
