SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Referat 54.4 - Jugendarbeitsschutz

Beschreibung

Unsere Aufgaben

Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen:

  • metallerzeugende und -verarbeitende Betriebe wie z. B. Metallgießereien, Schmelzwerke, Verzinkereien und Härtereien mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-Anlage Betriebe ohne IE-Anlagen, die unter die Störfall-Verordung (12. BImSchV) fallen
  • Durchführung immissionsschutzrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Anzeige- und Zulassungsverfahren sowie von Widerspruchsverfahren
  • Fachtechnische Zuständigkeit in Fragen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes auch bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die oben genannten Betriebe
  • Beratung und Überwachung der oben genannten Betriebe

Weitere Aufgaben:

  • Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz für Baden-Württemberg
  • Abrechnung ärztlicher Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Baden-Württemberg
  • Die ZSV der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg unterstützt die Gewerbeaufsichtsverwaltung bei den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen des Landes Baden-Württemberg mit Dienstleistungen wie z. B. dem Vorschriftenwesen und konkreter Arbeitshilfen, die im Internet und in Intranet angeboten werden
  • Beratung und Fachaufsicht bei den Unteren Immissions- und Arbeitsschutzbehörden des Regierungsbezirks Tübingen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Sprengstoffrechts, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Kinderarbeitsschutzverordnung, des Fahrpersonalrechts

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
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