SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:

  • Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten
    Sie kann Schäden und Aufwendungen ersetzen, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten und deren Bekämpfung entstehen.
  • bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und andere Tierkrankheiten mitzuwirken und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere zu fördern
  • behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten zu finanzieren
  • durch Zuwendungen wissenschaftliche Untersuchungen zu unterstützen
  • Beihilfen zu gewähren
  • die eigenen Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden

Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.

Hausanschrift

Hohenzollernstr. 10
70178 Stuttgart
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