SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer

Nordrhein-Westfalen

Hausanschrift

Breite Str. 69
40213 Düsseldorf
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Zuständigkeit

Durch den Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen treten die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab 1. Januar 2009 bei.
Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind seit 1. Januar 2009 Mitglieder des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.