Anmeldung des Brennholzbedarfs
Brennholzbedarf kann ab sofort angemeldet werden
Wer für den kommenden Winter Brennholz benötigt, kann seinen Bedarf an Sterholz bis Dienstag, 20. Oktober, bei der Stadtverwaltung anmelden. Wichtig ist: Lediglich Haushalte mit einer sogenannten aktiven Brennstelle können Brennholz beantragen. Dem ausgefüllten Formular ist ein entsprechender Nachweis (Feuerstättenbescheid) sowie eine Bescheinigung über einen abgelegten Motorsägekurs beizulegen. Sollte nicht selbst geschlagen werden, muss der Bevollmächtigte einen Motorsägekurs vorweisen.
Das Antragsformular zur Brennholzvergabe kann unter kehl.de (160 KB) heruntergeladen werden oder beim Bereich Liegenschaften (Blumenstraße 8) sowie in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Alternativ kann der Antrag auch postalisch oder per Email an brennholz@stadt-kehl.de eingereicht werden.
Zum Hintergrund
Um die Brennholzzuteilung fairer zu gestalten, hat der Gemeinderat ein einheitliches Losverfahren beschlossen. Nachträglich eingegangene Anfragen oder Anmeldungen von Antragstellerinnen oder -stellern, die nicht in der Kernstadt oder den Ortschaften wohnen, können nicht berücksichtigt werden.