Meldepflicht Tierseuchenkasse

Meldepflicht an die Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg teilt mit, dass Mitte Dezember die Meldebögen zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2027 versendet werden. Der Meldestichtag zur Veranlagung ist der 1. Januar. Wer bis zum 1. Januar keinen Meldebogen erhalten hat, ist aufgefordert, sich telefonisch an die Tierseuchenkasse zu wenden. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind bis 1. Februar meldepflichtig. Die bei der Tierseuchenkasse bereits hinterlegten Viehhändler erhalten Mitte Januar einen Meldebogen.

Zu den meldepflichtigen Tieren zählen Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner und Puten. Auch Bienenvölker fallen mit einem gesonderten Meldestichtag – dem 1. Mai – darunter; ein gesonderter Meldebogen wird an die der Tierseuchenkasse bereits bekannten Bienenhalter versendet. Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel, da die Daten aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen werden. Esel, Ziegen, Gänse und Enten sowie gefangengehaltene Wildtiere, so zum Beispiel Damwild und Wildschweine, sind nicht meldepflichtig. Werden nicht mehr als 25 Hühner und / oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
 
Schweine, Schafe und/oder Ziegen müssen unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bis 15. Januar an das Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen sind auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf der Homepage unter www.tsk-bw.de zu finden.
 
Der vollständige Bekanntmachungstext ist hier (219 KB) als pdf hinterlegt. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0711 9673-666, per E-Mail unter beitrag@tsk-bw.de oder im Internet unter www.tsk-bw.de.