Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Bundesamt für Naturschutz
Kontakt
Formulare und Onlinedienste
- CITES-Genehmigung beantragen
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- Nachweisdokumente zur Ausfuhr oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
- Nachweisdokumente zur Ausfuhr oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende Exemplare
- Nachweisdokumente zur Einfuhr für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
- Nachweisdokumente zur Einfuhr für lebende Exemplare
