Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Bundesamt für Soziale Sicherung
Kontakt
Telefon 0228 / 619- 0
E-Mail poststelle@bas.bund.de
Formulare und Onlinedienste
- Mutterschaftsgeld - Antrag
Online-Antrag auf Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte
