SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

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Externe Organisationseinheit

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe

Beschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Land. Mehr als 3,3 Millionen Versicherte und deren Familien sind durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg geschützt: im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und beim Tod von Angehörigen. Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung durch Rehabilitation.
Auskünfte und Beratungen erhalten Sie in den Regionalzentren, Außenstellen und bei 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land. In mehr als 500 Gemeinden gibt es regelmäßig Sprechtage. Für Auskünfte gibt es auch ein Servicetelefon.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist Verbindungsstelle für Griechenland, die Schweiz und Lichtenstein.

Hausanschrift

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
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