SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Finanzgericht Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Finanzgericht ist in Baden

Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für

  • Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
  • Kindergeldangelegenheiten sowie
  • Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.

Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.

Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.

Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.

Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.


Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
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Kontakt

Telefon 0711/6685- 0
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