Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Gewerbeaufsicht - Branchen 2
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Leistungen
- Anlagenemissionen - Prüfung und Beratung
- Arbeitszeit - Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit und Beschwerdebearbeitung
- Beschwerde bei Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbebetrieben einreichen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
- Jugendarbeitsschutz - Ausnahmebewilligung
- Sicherstellung menschengerechter Arbeitsbedingungen - Beratung
- Sprengungen anzeigen
