SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Steuerberaterkammer Südbaden

Beschreibung

Berufskammer für sämtliche Steuerberater, Steuerbevollmäöchtigte und Steuerberatungsgesellschaften in Südbaden

Hausanschrift

Wentzingerstrasse 19
79106 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Zuständigkeit

Berufsaufsicht sowie Wahrung und Förderung der beruflichen Interessen und Belange der Gesamtheit der Mitglieder des steuerberatenden Berufes

Persönlicher Kontakt

Frau Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Luisa Schnurr

Geschäftsführerin