Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Staatliches Schulamt Offenburg
Kontakt
Telefon 0781/120301-00
Fax 0781/120301-49
E-Mail poststelle@ssa-og.kv.bwl.de
Internet http://www.schulamt-offenburg.de
Zuständigkeit
Die Adressdaten werden vom Kultusministerium (Referat 15, IT-Verfahren Schulverwaltung und Schulen, IuK-Leitstelle) zur Verfügung gestellt - Bei Änderungswünschen oder Fragen können Sie sich per E-Mail an das Service Center Schulverwaltung wenden.
