Bebauungsplan "Verwaltungszentrum"

Bebauungsplan "Verwaltungszentrum" in Kehl-Stadt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO Baden-Württemberg sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 17.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Verwaltungszentrum“ in Kehl-Stadt gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 30.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Verwaltungszentrum" in Kehl-Stadt gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Lageplan dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Verwaltungszentrums in Kehl geschaffen.

Ziel ist, am Rathausplatz ein modernes Verwaltungszentrum für 174 Beschäftigte zu errichten, um die bisher auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilten Dienststellen an einem zentralen Standort effizient und bürgerfreundlich zusammenzuführen. So soll das Serviceangebot für die Bürgerschaft verbessert und gleichzeitig adäquate Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung geschaffen werden. Durch das Zusammenführen von Dienststellen werden Kapazitäten für interne Abläufe und Digitalisierung gebündelt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, inkl. Umweltbericht, die textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit von

Montag, 12.10.2026 bis einschließlich Freitag, 13.11.2026
im Internet unter www.kehl.de/bplan (Stichwort: „Zur aktuellen Bauleitplanung“) eingesehen werden.
 
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 27.01.2026, Büro Ökologische Leistungen Fußer
   Betroffene Themenkomplexe: Brutvögel; Fledermäuse
Stellungnahme Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 12.08.2024
   Betroffene Themenkomplexe: Bodenschutz, geotechnische Hinweise
Stellungnahme Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 06.09.2024
   Betroffene Themenkomplexe: Lärmschutz
Stellungahme Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz vom 06.09.2024
   Betroffene Themenkomplexe: Artenschutz, Dach- und Fassadenbegrünung, Vogelschlag, Beleuchtung
Stellungnahme Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 06.09.2024
   Betroffene Themenkomplexe: Oberflächenentwässerung, Altlasten
Stellungnahme Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vom 06.09.2024
   Betroffene Themenkomplexe: Bodenaushub
 
Gleichzeitig werden die o.g. Planunterlagen zum Bebauungsplan durch die Veröffentlichung bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung – Rathaus II, Rathausplatz 3, EG (im Flur) während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung gestellt.
 
Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans auf private Regelwerke verweisen (DIN-Normen), werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
 
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an

stadtplanung@stadt-kehl.de

mit dem Betreff „Bebauungsplan „Verwaltungszentrum“ in Kehl-Stadt“ übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig.
 
Da es sich um ein öffentliches Verfahren handelt, wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschrift aus der Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens öffentlich behandelt werden können und dauerhaft archiviert werden.
  
Kehl, 01.10.2026                                                                       Britz, Oberbürgermeister