Sperrmüll

Beeinträchtigung des Stadtbildes durch Sperrmüll

Elektrogeräte und Baumaterialien gehören nicht in den Sperrmüll; sie müssen von den Eigentümern selbst entfernt und entsorgt werden.

In mehreren Innenstadtbezirken läuft derzeit bis offiziell Mittwoch, 1. Oktober, die Sperrmüllabfuhr. Leider wiederholt sich ein unerfreuliches Muster: Neben den zulässigen Sperrmüllgegenständen werden große Mengen an unzulässigen Materialien abgestellt, darunter Baumaterialien, Glas, Farbeimer und Elektro-Groß- und Kleingeräte. Diese Gegenstände werden nicht mitgenommen und bleiben auf der Straße zurück. Auch frühzeitig abgestellte – teils unzulässige – Materialien beeinträchtigen das Stadtbild, erschweren die Arbeit der Entsorgungsdienste und stellen eine erhebliche Belastung für die Mitarbeitenden des Betriebshofs dar.

Statt planbarer Arbeit entsteht durch das Verhalten einiger Bürgerinnen und Bürger ein unüberschaubarer Mehraufwand für den Betriebshof. Um die Innenstadt bis zum Feiertag (Freitag, 3. Oktober) beziehungsweise zum Wochenende mit HanauerLandMarkt in einen annehmbaren Zustand zu versetzen, müssen deshalb zusätzliche Kräfte mobilisiert werden. Trotzdem wird es kaum realisierbar sein, rechtzeitig in allen Bezirken das übliche saubere Stadtbild wiederherzustellen.

Auch Leuchtmittel müssen vom Besitzer separat entsorgt werden - ebenso Kühlschränke. 

Unmissverständlich gilt: Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, müssen von den Verursachern wieder entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Alles andere bedeutet zusätzliche Arbeit, unnötige Kosten und fehlende Wertschätzung gegenüber denjenigen, die tagtäglich für Sauberkeit sorgen.

Im Ortenaukreises, dem flächengrößten Landkreis Baden-Württembergs, wird einmal jährlich eine Sperrmüllsammlung durchgeführt – im Gegensatz zu anderen Landkreisen, in denen diese Sammeltermine bereits eingestellt wurden. Damit dieser Service erhalten bleiben kann, ist es entscheidend, dass die bestehenden Regeln eingehalten werden.

Sperrmüll darf erst am Vorabend der Abfuhr am Straßenrand oder Gehweg bereitgestellt werden.
 
Zum Sperrmüll gehören 
· Betten, Matratzen, Polstermöbel
· Schrankteile, Tische, Stühle
· Koffer, Teppiche
· Gartenmöbel
 
Nicht zum Sperrmüll gehören 
· Restabfall, Glasscheiben, Spiegel
· Elektrogeräte (Groß- und Kleingeräte)
· Altpapier, Textilien, Sonderabfälle, Gartenabfälle
· Bauschutt, Tapetenabfälle, Autoteile, Paletten
· Abfälle aus Renovierungen, Umbauten oder Abbrüchen