Flächennutzungsplan

Allgemeines

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Verfügung vom 24. September 2004 den Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Kehl am Rhein genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung ist am 16. Oktober 2004 ortsüblich bekannt gemacht worden. Damit ist der Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Kehl am Rhein wirksam. Unmittelbare rechtliche Folgen hat der Flächennutzungsplan nur gegenüber der Gemeinde und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (behördenverbindlich).

Im Flächennutzungsplan (FNP) trifft die Gemeinde erste grundlegende Aussagen über ihre Vorstellungen und planerischen Absichten für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Es geht hierbei um die Darstellung von Flächen und der Art ihrer Bodennutzung. Die Aussagen beziehen sich sowohl auf die bebauten und bebaubaren, als auch um die von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Es werden sowohl Bauflächen wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen als auch Gemeinbedarfsflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, Grünflächen, Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft etc. dargestellt (s. § 5 Abs. 2 BauGB). Die im FNP getroffenen Darstellungen sind grundsätzlich nicht parzellenscharf.

Der Flächennutzungsplan schafft zusammen mit dem Landschaftsplan eine umfassende Analyse der Gemarkungsfläche. Als Gesamtkonzept stellt er die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Kehl bis zum Jahr 2015 dar und schafft die Voraussetzungen für eine harmonische Gesamtentwicklung der unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, Natur und Landschaft. Der Flächennutzungsplan gibt den politischen Willen der Kommune für die mittel- und langfristige Entwicklung der Gesamtstadt Kehl vor.

Die Stadt Kehl weist aufgrund ihrer exponierten Lage am Rhein und an der Grenze zu Frankreich Standortvorteile auf. Als Mittelzentrum und Wirtschaftsstandort hat die Stadt Kehl industrielle und gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten größeren Umfangs. Für eine gesicherte wirtschaftliche Situation ist es erforderlich, rechtzeitig Bauland für gewerbliche Zwecke bereitzustellen. Angesichts der immer kurzfristigeren Standortentscheidungen von Bauherren und Investoren ist es von großer Bedeutung, dass Bauland sofort oder kurzfristig erworben werden kann.
Die Wohnfunktion nimmt in Kehl eine wesentliche Rolle ein. Die Kernstadt sowie die ländlich strukturierten Ortschaften bieten einen hohen Wohnwert. Der Wunsch nach dem Einfamilienhaus im Grünen führte zu einer verstärkten Nachfrage nach Wohnbauland im Außenbereich.

Da sich die städtebaulichen Maßnahmen in den letzten Jahren überwiegend auf die Neubautätigkeit in den Ortsrandbereichen konzentriert haben, soll der Flächenverbrauch für Siedlungszwecke eingeschränkt werden. In Zukunft wird verstärkt die innere Entwicklung, das heißt die Bebauung, Umnutzung und Neuordnung von innerörtlichen Baulandpotenzialen an Bedeutung gewinnen. Im Außenbereich sollen Baulandausweisungen nur dort erfolgen, wo in Abwägung mit anderen Belangen der Stadtentwicklung, Natur und Landschaft am wenigsten beeinträchtigt werden.
Zur Einschätzung der Bebaubarkeit einer Freifläche ist sowohl die Fläche selbst als auch ihr Umfeld zu betrachten. Durch die Einschätzung der Flächen nach der Schwere des Konfliktpotenzials können Aussagen zur Bebaubarkeit der Fläche im engeren Sinne als auch zur Vertretbarkeit einer Bebauung aus der Sicht der Nachbarnutzung abgeleitet werden. Ziel der landschaftsplanerischen als auch städtebaulichen Untersuchungen ist eine objektiv nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsfindung zur Bauflächenausweisung.

Die Ergebnisse der landschaftsplanerischen Untersuchung aller infrage kommenden Flächen an den Ortsrändern als auch der innerörtlichen Freiflächen ist dem Landschaftsplan zu entnehmen.
Gewerbliche Bauflächen in größerem Umfang sollen aus ökologischen Gründen auf wenige Standorte konzentriert werden. Die Bündelung der Gewerbeentwicklung soll dazu beitragen, die Immissionsbelastungen für die Bewohner zu minimieren.

Die Ausweisung von Wohnbauflächen erfolgt aufgrund der siedlungsstrukturellen Einordnung und ist für einen Planungszeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren vorgesehen. Durch einen sparsamen Flächenverbrauch kann ein wesentlicher Beitrag zur sogenannten Nachhaltigkeit und zur Agenda 21 geleistet werden.
Aufgrund der Datenfülle des Flächennutzungs- und Landschaftsplans können im Internet nur die Siedlungsbereiche der Kernstadt sowie der Ortschaften bereitgehalten werden.

Das für den Planungszeitraum vorhandene Bauflächenpotenzial (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen) ist den Planungsausschnitten zu entnehmen.

Flächennutzungsplan einsehen

Typ Name Datum Größe
Änderungen (97 KB) 27.12.2021 97 KB
Auenheim (740 KB) 27.12.2021 740 KB
Auenheim - Neumühl - Gewerbegebiet (590 KB) 27.12.2021 590 KB
Bodersweier (625 KB) 27.12.2021 625 KB
Erläuterungsbericht (12,5 MB) 27.12.2021 12,5 MB
Gesamtplan Nordteil 1:10.000; 97,5x86,5 cm (8,4 MB) 27.12.2021 8,4 MB
Gesamtplan Südteil 1:10.000; 97,5x86,5 cm (7,8 MB) 27.12.2021 7,8 MB
Goldscheuer (740 KB) 27.12.2021 740 KB
Goldscheuer - Gewerbegebiet (811 KB) 27.12.2021 811 KB
Hafen - Nord (428 KB) 27.12.2021 428 KB
Hafen - Süd (525 KB) 27.12.2021 525 KB
Hohnhurst (463 KB) 27.12.2021 463 KB
Kehl - Kernstadt (962 KB) 27.12.2021 962 KB
Kehl - Stadt Ost (949 KB) 27.12.2021 949 KB
Kehl - Stadt West (714 KB) 27.12.2021 714 KB
Kittersburg (681 KB) 27.12.2021 681 KB
Kork (680 KB) 27.12.2021 680 KB
Legende (254 KB) 27.12.2021 254 KB
Leutesheim (647 KB) 27.12.2021 647 KB
Marlen (752 KB) 27.12.2021 752 KB
Neumühl (727 KB) 27.12.2021 727 KB
Odelshofen (578 KB) 27.12.2021 578 KB
Querbach (487 KB) 27.12.2021 487 KB
Riedhöfe - Waldbruckhöfe (583 KB) 27.12.2021 583 KB
Sundheim (651 KB) 27.12.2021 651 KB
Zierolshofen (466 KB) 27.12.2021 466 KB

Landschaftsplan einsehen

Die Bewältigung von Umweltschutzbelangen ist ein wichtiges Ziel der Bauleitplanung. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) soll Konflikte zwischen Nutzungszielen und Umweltschutzaspekten lösen helfen und die Entwicklung in Richtung auf eine umweltschonende sowie ökologisch orientierte Nutzung des Gemeindegebietes steuern und lenken. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Landschaftsplan dargestellt, der als Teil des Abwägungsmaterials die für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans benötigten landschaftsplanerischen Grundlagen enthält.
Der Landschaftsplan als landschaftsplanerischer Fachbeitrag ist als Abwägungshilfe notwendig, um einerseits potenzielle Siedlungsentwicklungsflächen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft beurteilen und andererseits fachlich fundierte Vorschläge für die künftige Entwicklung des Planungsgebietes aus landschaftsplanerischer Sicht machen zu können.
Landschaftsplanerische Beurteilung möglicher Siedlungsentwicklungsflächen
Im Flächennutzungsplan 2004 werden neue Siedlungsflächen vorgesehen, deshalb sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Vor diesem Hintergrund werden die im einzelnen vorgesehenen Bauflächen aus landschaftsplanerischer Sicht beurteilt.
Für die Kernstadt sowie für alle Ortschaften sind sowohl die innerörtlichen Freiflächen als auch die Flächen an den Ortsrändern hinsichtlich Bebaubarkeit untersucht worden. Grundlage für die Ermittlung ist eine zielorientierte Bestandsaufnahme der wesentlichen Gegebenheiten. Die landschaftsplanerische Beurteilung endet mit Empfehlungen zur Konfliktbewältigung bzw. zu sinnvollen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Ergebnisse werden zur Ermittlung potenzieller Bauflächen herangezogen.
Für die Beurteilung der Bebaubarkeit von Innenbereichsflächen erscheinen in Kehl primär zwei Aspekte geeignet, die im Wesentlichen abwägungsrelevante Belange von Naturschutz und Landschaftspflege widerspiegeln:
Lebensraumqualität
Gestaltqualität bzw. Wohnumfeldqualität
Damit werden einerseits der Wert der Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, andererseits die gestalterische Qualität der Innenbereichsflächen bzw. ihre Bedeutung für ein charakteristisches Ortsbild und als Wohnumfeld erfasst.
Als Hauptkriterien für die Bewertung der Innenbereichsflächen hinsichtlich ihres Wertes als Lebensraum wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen (Lebensraumqualität) werden betrachtet:
Anzahl unterschiedlicher Biotop- und Nutzungstypen
Vorkommen, Anteil und Größe von naturnahen, wenig genutzten bzw. gestörten Biotopen (z. B. Streuobstwiesen)
Vorkommen floristischer Besonderheiten
Vorkommen faunistischer Besonderheiten
Hinzu kommen folgende Zusatzkriterien:
Vorkommen von Wanderungsbarrieren für Tiere
Verbindung zum Außenbereich für andere Freiflächen / Biotopverbund mit dem Außenbereich
Störungen durch Lärm, Abgase usw.
Als Hauptkriterien für die Bewertung der Innenbereichsflächen hinsichtlich ihres Wertes für das Ortsbild und als Wohnumfeld (Gestalt-/Wohnumfeldqualität) werden betrachtet:
Vorkommen/Anteil von genutzten Gärten
Flächenanteil von blütenbunten, ästhetisch wirksamen Nutzungsformen und Strukturen (z. B. blütenreiche Bauerngärten oder Wiesen)
Vorkommen alter, großkroniger Bäume
Vorhandensein von Flächen für Kinderspiel / Spielmöglichkeiten
Hinzu kommen folgende Zusatzkriterien:
Zugänglichkeit des Gebietes
Einsehbarkeit des Gebietes
Störungen durch Lärm, Abgase usw.
Die Zusatzkriterien sind geringer zu gewichten als die Hauptkriterien, weil sie nur in Ergänzung zu diesen von Relevanz sind.
Zusammenfassend werden die Innenbereichsflächen hinsichtlich ihres Wertes für die Lebensraumqualität und die Gestalt-/Wohnumfeldqualität in drei Stufen (gering, mittel, hoch) bewertet. Ausgehend von den Einzelkriterien erfolgt eine Gesamteinschätzung sowohl für die Gestalt- als auch die Wohnumfeldqualität.
Im Außenbereich wird der Zustand der Schutzgüter von Natur und Landschaft nach folgenden Aspekten bewertet:
Schutzgut Boden: Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen; Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation
Schutzgut Wasser: Bedeutung als Bereich mit Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers; Bedeutung als potenzielles Überschwemmungsgebiet
Schutzgut Klima/Luft: Bedeutung für die Durchlüftung der Siedlungen; Bedeutung für die Frischluftbildung
Schutzgut Arten und Lebensräume: Bedeutung für das Landschaftsbild; Bedeutung für die Erholung im Wohnumfeld
Die schutzgutbezogene Bewertung erfolgt dabei in drei Stufen (untergeordnete, mittlere und hohe Bedeutung). Im Anschluss an die Bewertung des Zustandes der Schutzgüter wird eine Wirkungsprognose vorgenommen. Für jedes Schutzgut und die jeweils betrachteten Aspekte wird aufgezeigt, welche Veränderungen bei einer Realisierung der jeweiligen Planungsabsicht zu erwarten sind. Die Veränderungen werden für jedes Schutzgut beurteilt. Als Zusammenfassung der Wirkungsprognose wird im Sinne einer Gesamteinschätzung dargelegt, ob die geplante Flächennutzung aus landschaftsplanerischer Sicht vertretbar, bedenklich oder abzulehnen ist.
Flächenpool zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Die Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik soll bereits in einem frühen Stadium beginnen, nämlich bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Der Flächennutzungsplan ist zum Einen die wichtigste bauleitplanerische Ebene für die Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum Anderen ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Ausgleichsflächen.
Ausgleichsflächen wurden unter Berücksichtigung der Leitbilder und Entwicklungsziele ausgewählt. Schwerpunktmäßig sind solche Flächen für einen Ausgleich geeignet, für welche die Leitbilder "Naturschutz und Wasser" oder Erholung und Erlebnis im Wohnumfeld" gelten. Daneben sind die Vorschläge aus den Biotopvernetzungskonzeptionen berücksichtigt worden. Die empfohlenen Ausgleichsflächen sollen die Schutzgüter und Funktionen möglichst umfassend ausgleichen, deren Beeinträchtigung konkret bei Realisierung der im Planungsgebiet vorgesehenen Siedlungsentwicklungsflächen zu erwarten ist. Für jede vorgeschlagene Fläche sind u. a. die räumliche Lage, die für die Planung relevante Umgebung, der Ausgangszustand und der angestrebte Entwicklungszustand (Zielbiotop) genannt. Die Zielbiotope werden nachfolgend kurz erläutert:
G: Grünland
Dieser Zielbiotoptyp wurde insbesondere für Bereiche in den Niederungen entlang von Fließgewässern oder im Bereich von Schluten und angrenzend an Altarme vorgeschlagen. Dabei soll Grünland auch eine Pufferfunktion für die angrenzenden Gewässer übernehmen. Für Bereiche, die in der Vergangenheit von Grünland in Ackerflächen umgewandelt worden sind, wurde eine Rückumwandlung in Grünland vorgeschlagen. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit hoch anstehendem Grundwasser.
GO: Streuobst
Vorhandene Streuobstbereiche sollen arrondiert bzw. vergrößert werden. Dies gilt häufig für die Ortsränder. Neben der Wiederherstellung eines kulturhistorischen Biotoptyps wird eine Bereicherung und Gliederung der Landschaft bzw. eine Aufwertung der Ortsrandsituation angestrebt.
H: Hecke/Gehölz mit Saum
Die Neuanlage von Hecken und Gehölzen wurde insbesondere auf landwirtschaftlich schwer nutzbaren Zwickelflächen vorgeschlagen. Mit der Schaffung kleiner Gehölzinseln in der Flur soll vor allem der Gehölzbiotopverbund innerhalb des Planungsgebietes gefördert werden.
W: Wald
Auf zwei Flächen der Gemarkung Sundheim im Gewann "Sundheimer Grund" wird die Entwicklung von standortgerechtem Wald vorgeschlagen. In diesem Bereich sollen die bereits vorhandenen kleinen Waldbestände vergrößert bzw. arrondiert werden. Durch die Schaffung zusätzlicher Waldbestände wird der Gehölzbiotopverbund innerhalb des Planungsgebietes gefördert.
AF: Fließgewässer
Ziel ist die Wiederherstellung/Aufwertung von aquatischen (und amphibischen) Lebensräumen durch die Gestaltung und Renaturierung von Fließgewässern oder die Wiederbeschickung von Grabenläufen mit Wasser.
AG: Stillgewässer
Mit der Anlage von Stillgewässern in einigen Teilbereichen des Planungsgebietes sollen die Laich- und Lebensmöglichkeiten von Amphibien und Libellen verbessert werden.
Bei den vorgeschlagenen Ausgleichsflächen wird unterschieden zwischen Bereichen, die vollständig zu einem oder mehreren Biotoptyp(en) entwickelt werden sollen, und Bereichen, in denen der jeweilige Biotoptyp (G oder GO) auf einem möglichst großen Flächenanteil und an je nach Örtlichkeit flexibel festzulegenden Stellen angestrebt werden soll. Auf eine parzellenscharfe Abgrenzung der Flächen ist verzichtet worden, um innerhalb dieser Flächen im Rahmen der Umsetzung Auswahlmöglichkeiten zu schaffen. Die Abgrenzung und die Auswahl der Ausgleichsflächen ist in den politischen Gremien diskutiert und entschieden worden. Ebenso wurden auf Ortschaftsebene weitere Ausgleichsflächen vorgeschlagen, die nach Prüfung in den Flächennutzungsplan 2004 aufgenommen worden sind.
Der ermittelte Ausgleichsflächenpool bildet eine gute Grundlage, um im Rahmen der Eingriffsregelung funktional und räumlich geeignete Ausgleichsflächen zu ermitteln. So ist es z. B. möglich, bei Eingriffen in den Wasserhaushalt eine Ausgleichsfläche zu finden, auf der die entsprechenden Funktionen des Schutzgutes Wasser aufgewertet werden können.
Wählen Sie den entsprechenden Plan aus der nachstehenden Liste.

Typ Name Datum Größe
Auenheim Außenbereich.jpg (120 KB) 01.02.2022 120 KB
Auenheim Innenbereich.jpg (100 KB) 01.02.2022 100 KB
Bodersweier Aussen.jpg (143 KB) 01.02.2022 143 KB
Bodersweier Innen.jpg (103 KB) 01.02.2022 103 KB
Flaechenpool (1,7 MB) 01.02.2022 1,7 MB
Goldscheuer Aussen.jpg (134 KB) 01.02.2022 134 KB
Goldscheuer Innen.jpg (97 KB) 01.02.2022 97 KB
Hohnhurst Aussen.jpg (85 KB) 01.02.2022 85 KB
Hohnhurst Innen.jpg (68 KB) 01.02.2022 68 KB
Kernstadt1 Aussen.jpg (141 KB) 01.02.2022 141 KB
Kernstadt2 Aussen.jpg (112 KB) 01.02.2022 112 KB
Kittersburg Aussen.jpg (106 KB) 01.02.2022 106 KB
Kittersburg Innen.jpg (90 KB) 01.02.2022 90 KB
Kork Aussen.jpg (136 KB) 01.02.2022 136 KB
Kork Innen.jpg (113 KB) 01.02.2022 113 KB
Leutesheim Aussen.jpg (126 KB) 01.02.2022 126 KB
Leutesheim Innen.jpg (114 KB) 01.02.2022 114 KB
Marlen Aussen.jpg (129 KB) 01.02.2022 129 KB
Marlen Innen.jpg (101 KB) 01.02.2022 101 KB
Neumuehl Aussen.jpg (129 KB) 01.02.2022 129 KB
Neumuehl Aussen2.jpg (102 KB) 01.02.2022 102 KB
Odelshofen Aussen.jpg (103 KB) 01.02.2022 103 KB
Odelshofen Innen.jpg (107 KB) 01.02.2022 107 KB
Querbach Aussen.jpg (89 KB) 01.02.2022 89 KB
Zierolshofen Aussen.jpg (92 KB) 01.02.2022 92 KB

Geoportal

Im Geoportal können die Darstellungen des Flächennutzungsplans für die Gesamtstadt grundstücksbezogen abgerufen werden.