Umweltgenehmigung SAPPE

Antrag des Unternehmens SAPPE genehmigt

Das Unternehmen SAPPE im südöstlichen Straßburger Industrie- und Hafenviertel sammelt, sortiert und transportiert Abfälle aus der Industrie, von Baustellen des Hoch- und Tiefbaus oder aus Sanierungs- und Entgiftungsarbeiten. Im Februar Februar hatte es bei der Präfektur des Departement Bas-Rhin einen Antrag auf Ausweitung seines Transitverkehrs von kalziniertem Petrolkoks und die Errichtung zusätzlicher überdachter Lagerboxen für nichtgefährliche Abfälle gestellt. Die zuständige französische Behörde, die Präfektur des Departements Bas-Rhin, vertreten durch die DREAL Grand Est (Direction Régionale de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement, die Regionale Direktion für Umwelt, Raumordnung und Wohnen), hat den Antrag am 27. Juli genehmigt. Wegen potentiell grenzüberschreitender Auswirkungen war auch die Stadt Kehl im Rahmen der ESPOO Konvention über das Regierungspräsidium Freiburg an dem Antragsverfahren beteiligt. Mit der Antragsgenehmigung bestätigt die Behörde, dass die Anlage die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt, um den Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Stellungnahme zum Antrag des Unternehmens SAPPE

Das Unternehmen SAPPE im südöstlichen Straßburger Industrie- und Hafenviertel hat im Februar bei der Präfektur des Departement Bas-Rhin einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt und die Errichtung zusätzlicher überdachter Lagerboxen für nichtgefährliche Abfälle beantragt. Gegenstand des Antrages war auch die zusätzliche Zwischenlagerung von Petrolkoks. Im Rahmen der Espoo-Konvention wurde die Stadt Kehl über das Regierungspräsidium Freiburg an dem Antragsverfahren beteiligt, da das Vorhaben potenziell grenzüberschreitende Auswirkungen haben kann. Die Espoo-Konvention ist ein internationales Abkommen, das vorschreibt, dass bei Projekten mit potentiellen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig informiert und beteiligt werden müssen. Die Stadt Kehl hat dem Regierungspräsidium Freiburg fristgerecht am 20. April ihre Stellungnahme (868 KB) übermittelt.