Asiatische Hornisse
Königinnen bauen erste Nester – Stadt empfiehlt, Funde zu melden
Aufmerksamen Spaziergängerinnen und Spaziergängern sind sie bereits aufgefallen: Vereinzelt brummen wieder Exemplare der Asiatischen Hornisse durch die Luft. Zu dieser Jahreszeit sind die Königinnen der eingeschleppten Insektenart damit beschäftigt, ihre ersten Nester zu bauen und darin Eier abzulegen, aus denen ihre künftigen Arbeiterinnen schlüpfen. Nestfunde können und sollten der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gemeldet werden.
Bislang weist die Landesanstalt für Kehl zwei Nestfunde aus. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Gründungsnester nicht leicht zu entdecken sind. Die Brutstätten für die späteren Arbeiterinnen werden gerade einmal tennisballgroß und werden üblicherweise in Hecken oder unter Dächern gebaut. Die ersten Arbeiterinnen schlüpfen etwa anderthalb Monate nach Eiablage und beginnen, das Gründungsnest zu einem sogenannten Primärnest auszubauen. Gemeinhin geschieht dies im Mai. Ab diesem Zeitpunkt verbleibt die Königin im Innern des Nests und widmet sich ausschließlich dem Eierlegen. Dann schwirren ihre Arbeiterinnen aus, um nach Nahrung für sich und ihre Brut. „Aktuell sind die Königinnen noch alleine und mit dem Nestbau beschäftigt“, berichtet der städtische Umweltbeauftragte Gregor Koschate. Das erste Nest der Asiatischen Hornisse wurde dem städtischen Betriebshof im September 2023 gemeldet. Seither ist die Zahl der Brutstätten der invasiven Insekten kontinuierlich gestiegen und erreichte im vergangenen Jahr (2025) 95 Nester. Gregor Koschate schätzt, dass die Nesterzahl im Laufe des Jahres die 300er-Marke erreichen könnte. „Deshalb ist es jetzt wichtig, aufmerksam zu sein und die Nester der Landesanstalt für Umwelt zu melden“, fügt er hinzu. Das Ministerium hat dazu eigens eine Meldeplattform (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden) eingerichtet. Für die Bearbeitung der Meldung sind der Fundort, das Funddatum, mindestens ein Foto zur Bestimmung der Art sowie Kontaktdaten (Email-Adresse für Rückfragen) notwendig. Sobald die Landesanstalt einen Nestfund plausibilisiert, also bestätigt, hat, erhalten die diejenigen, die den Fund gemeldet hatten, eine Email mit Handlungsempfehlungen. Bei Primärnestern, in denen bereits die ersten Arbeiterinnen leben, empfiehlt das Land Baden-Württemberg, die Brutstätte „zwingend“ und von Experten entfernen zu lassen, damit die Insekten nicht in das spätere, deutlich größere Sekundärnest umsiedeln. Ein Sekundärnest kann mehr als 5000 Tiere beheimaten, darunter auch Hunderte Jungköniginnen. In dieser Völkerstärke stellen die eingeschleppten Insekten eine Gefahr für die ohnehin schon gefährdete Artenvielfalt, für die Imkerei und den Obstbau dar.
Wer entfernt die Hornissennester?
Das Bundesumweltministerium hat die Asiatische Hornisse im März 2025 zur etablierten Art erklärt. Diese Einstufung bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Die sicherlich bedeutendste: Auf Privatgrund liegt es wie beispielsweise bei Wespennestern im Ermessen der Grundstücks- oder der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die Nester zu beseitigen. Die Kosten dafür haben die Eigentümerin oder der Eigentümer zu übernehmen. Die Landesregierung fördert die Entfernung von Primärnestern im Zeitraum von 1. Mai bis 31. Juli in Höhe von 60 Euro je Nest. Insgesamt stellt die Landesregierung 95 000 Euro für mehr als 1500 Nestentfernungen landesweit zur Verfügung. Die Stadt Kehl entfernt bislang Primär- und Sekundärnester auf öffentlichen Flächen sowie an städtischen Gebäuden, wenn von den Hornissen eine Gefahr ausgeht.
