Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Teilnahme am Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ nur noch in freier Sammlung möglich

In Baden-Württemberg wird seit Montag, 5. Mai, das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt. Drei Monate hatten Bürgerinnen und Bürger Zeit, sich im Rathaus in die Unterstützerliste einzutragen. Diese Frist ist am Montag, 4. August verstrichen. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt der Eintragung zur Landtagswahl wahlberechtigt sind, können noch bis zum 4. November an der sogenannten „freien Sammlung“ teilnehmen. Eine Liste für die freie Sammlung liegt allerdings nicht im Rathaus aus. Die Eintragungsblätter für die freie Sammlung sind bei den Initiatoren des Volksbegehrens erhältlich.

Wer kann teilnehmen?

Bürgerinnen und Bürger, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Eintragung die Wahlberechtigung für eine Landtagswahl besitzen, das heißt:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Tag der Eintragung 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung vom 9. April 2025, die auch den Gesetzentwurf enthält, kann auf der Homepage der Stadt Kehl eingesehen werden:
https://www.kehl.de/service-seiten/oeffentliche+bekanntmachungen