Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Teilnahme am Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Rathaus 1 möglich

In Baden-Württemberg wird seit Montag, 5. Mai, das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt. Von Montag, 5. Mai, bis Montag, 4. August, findet in Kehl die dreimonatige „amtliche Sammlung“ statt. Darüber hinaus kann von Montag, 5. Mai, bis Dienstag, 4. November, an der „freien Sammlung“ durch die Organisatoren des Volksbegehrens teilgenommen werden.

Wer kann teilnehmen?

Bürgerinnen und Bürger, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Eintragung die Wahlberechtigung für eine Landtagswahl besitzen, das heißt:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Tag der Eintragung 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Möglichkeiten der Teilnahme in Kehl

Die amtliche Sammlung ist in Kehl vom 5. Mai bis 4. August im Rathaus 1 möglich:
Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 205 oder Zimmer 206,
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr.
 
Die Eintragung muss persönlich und handschriftlich unterschrieben werden. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann seine Unterstützung bei der Gemeindebehörde mündlich zur Niederschrift zum Ausdruck bringen. Die Unterstützungsunterschrift darf nur einmal geleistet werden, Mehrfacheintragungen zählen als eine Eintragung.
 

Die öffentliche Bekanntmachung vom 9. April 2025, die auch den Gesetzentwurf enthält, kann auf der Homepage der Stadt Kehl eingesehen werden:
https://www.kehl.de/service-seiten/oeffentliche+bekanntmachungen