Grillverbot
Grillverbot auf beiden Rheinseiten: Bußgelder drohen
Grillverbot auf beiden Rheinseiten: Wegen der anhaltenden Trockenheit ist Grillen im Freien derzeit auf beiden Rheinseiten verboten. Der Ortenaukreis hat bereits am 13. Juli eine Allgemeinverfügung erlassen, die Grillfeuer im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Wald bis zum 31. August verbietet. Auf der französischen Rheinseite gilt ein generelles Grillverbot auch in Parks und das auch dann, wenn – wie im Garten der zwei Ufer – Grillstellen eingerichtet sind.
Im Straßburger Teil des Gartens der zwei Ufer laden Eisengrills dazu ein, sich Holzkohle mitzubringen und Essen im Freien zuzubereiten. Wegen der Brandgefahr ist dies aber derzeit nicht erlaubt. Wer trotzdem Feuer entfacht, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Seit Jahren schon zieht es Kehlerinnen und Kehler zum Picknick oder zum Grillen in den Straßburger Teil des Gartens der zwei Ufer, wie die Leitung des Straßburger Grünflächenamts festgestellt hat. Dort ist die Fläche weitläufiger als auf der Kehler Rheinseite und es gibt die genannten Grillstellen. Über das Grillverbot wissen viele nicht Bescheid, wie sich bei Ansprachen in den zurückliegenden Wochen gezeigt hat.
Nachdem Regen nicht in Sicht ist und die Hitze in der kommenden Woche zurückkehren soll – ab Mittwoch, 29. Juli, sind wieder Temperaturen jenseits der 35 Grad zu erwarten – wird die Stadt Straßburg ihre Kontrollen verstärken und dann auch Bußgelder verhängen.
In Kehl verbietet die Polizeiverordnung Feuer außerhalb zugelassener Feuerstellen anzuzünden, Feuer oder Glut zu unterhalten oder zu gebrauchen.
Grillen im Straßburger Teil des Gartens der zwei Ufer
Außerhalb von Zeiten mit erhöhtem Brandrisiko sind Grillfeuer im Straßburger Teil des Gartens der zwei Ufer ausschließlich in den dafür vorgesehenen Grills erlaubt. Auf dem gesamten übrigen Parkgelände ist das Grillen untersagt – das gilt auch für mitgebrachte Grills oder Einmalgrills. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig.

