Beschäftigungsförderung

In Zusammenarbeit mit der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis können bei verschiedenen Dienststellen der Stadt Kehl erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld 2 eingesetzt werden, 
die keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.
Diese Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs.3 Satz 2 SGB II - unter den Voraussetzungen der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses - sollen helfen, individuelle Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erhalten, Anreize für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung zu schaffen und die Integrationschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Kontakt

Beschäftigungsförderung (AGH)
E-Mail
Telefon 07851 88-2520