Leistungen
       
       
        
        
         
        
         
        
         
          
           
         
         
          
           
         
         
          
           
         
        
       
      
      
       
     Immissionschutzrecht - Bearbeiten von Anfragen und Beschwerden
Fragen zum Immissionsschutz beantworten wir ebenso wie Beschwerden über Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Gewerbe- und Handwerksbetriebe - mit Ausnahme von Gaststätten) ausgehen.
Bei konkreten Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
-
