Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Immissionsschutz, Abfallrecht, Lagerung wassergefährdender Stoffe
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Leistungen
- Abfälle gewerblich/gemeinnützig sammeln und befördern - Anzeige
- Abfallablagerungen - Mitteilung an Behörde
- Beschwerde bei Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbebetrieben einreichen
- Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen
- Gefährliche Abfälle - Beförderungserlaubnis beantragen
- Immissionschutzrecht - Bearbeiten von Anfragen und Beschwerden
- Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Prüfung und Beratung
- Schutz vor Unfallgefahren, Baustellenüberwachung, Asbest - Beratung
- Unrechtmäßige Entsorgung von Altfahrzeugen/Autowracks anzeigen
