SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Abendgymnasium der VHS Lahr (Lahr)

Privatschule

Hausanschrift

Kaiserstr. 41
77933 Lahr
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Kaiserstr. 41
77933 Lahr

Kontakt

Zuständigkeit

Die Adressdaten werden vom Institut für Bildungsanalysen (IBBW, Abteilung 1 - Statistik, IT-Verfahren) zur Verfügung gestellt - bei Änderungswünschen oder Fragen können Sie sich per E-Mail an das Service Center Schulverwaltung wenden.