Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Abendgymnasium der VHS Lahr (Lahr)
Privatschule
Lieferanschrift
Kaiserstr. 41
77933 Lahr
Kontakt
Telefon 07821/9180
Internet http://www.vhs.lahr.de
Zuständigkeit
Die Adressdaten werden vom Institut für Bildungsanalysen (IBBW, Abteilung 1 - Statistik, IT-Verfahren) zur Verfügung gestellt - bei Änderungswünschen oder Fragen können Sie sich per E-Mail an das Service Center Schulverwaltung wenden.
