Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Abteilung 1, Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz
Beschreibung
Kontakt
Telefon 0761 208 0
Fax 0761 208 394200
E-Mail abteilung1@rpf.bwl.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.ea68accb-ab81-481a-afce-a0f3ffaa8d64.443f
