Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen
Anfahrtsbeschreibung
Kontakt
Telefon 0761 208 0
Fax 0761 208 394200
E-Mail abteilung2@rpf.bwl.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.9e3739e6-1735-4c30-a899-f6cc6e7c3340.8c09
Leistungen
- Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen berufsbildender Einrichtungen - gewerbliche Berufe, Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe
- Einen Zuschuss beantragen für Schulen in freier Trägerschaft für Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens
- Frauenhäuser - Förderung beantragen
- Schulraumförderung für private Pflegeschulen beantragen
