SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Amt für Wasserwirtschaft & Bodenschutz

Beschreibung

Als Teil der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde ist das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz für die fachliche Beurteilung von Hochwasserschutz- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen des Grundwasserschutzes, der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung, sowie für die Bearbeitung von Altlasten / Einwirkungen auf den Boden zuständig.

Weiterhin ist das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz als Untere Gesundheitsbehörde zuständig für die Trinkwasserüberwachung im Ortenaukreis.

Hausanschrift

Badstraße 20
77652 Offenburg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
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Montag
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Dienstag
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