Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Bäderbetriebe
Kontakt
Telefon (Freibad Kehl) +49 7851 884651
Telefon (Freibad Auenheim) +49 7851 884652
E-Mail (Freibad Kehl und Freibad Auenheim) freibad@stadt-kehl.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
