Lastschriftmandat
Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).
Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.
Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Einheitlicher Ansprechpartner
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Aufgaben der Landestierärztekammer:
- bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Tiere sowie bei der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitzuwirken
- die beruflichen Belange der Tierärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten und zu unterstützen
- auf ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheits- und Pflegeberufe hinzuwirken
- Belange der Qualitätssicherung der tierärztlichen Berufsausübung wahrzunehmen sowie die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen
- die tierärztliche Aus- und Fortbildung zu fördern und die Weiterbildung zu regeln
- die Aus- und Fortbildung der Tierarzthelferinnen und Tiermedizinische Fachangestellten zu fördern und die nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen
- Dritte(insbesondere Patientenbesitzer) in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen, zu informieren und zu beraten
