SBW-Wegweiser

Lastschriftmandat

Bürgerinnen und Bürger können der Stadtkasse auf zweierlei Arten eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie für die Güter-, Erbbau- und Schrebergartenpacht erteilen: Mittels Online-Formular sowie einem ausfüllbaren PDF (siehe unten).

Wichtiger Hinweis: Ein Lastschriftmandat kann nicht für Busgelder/Ordnungswidrigkeiten erteilt werden.

Bei Fragen zur Veranlagung

Bei Fragen zur Zahlung

Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sowie zu Einwänden beantwortet das zuständige Finanzamt.

Kontakt

Kommunale Abgaben
Telefon 07851 88-3120

Anschlussbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Erschließungsbeiträge
Telefon 07851 88-3122

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hundesteuer
Telefon 07851 88-3121

Übernachtungssteuer

Vergnügungssteuer für Spielautomaten
Telefon 07851 88-3125

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Einheitlicher Ansprechpartner

Beschreibung

Der Rechtsanwaltskammer Freiburg gehören alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Freiburg, Baden-Baden, Offenburg, Konstanz und Waldshut an. Am 31. Dezember 2002 waren es 2.812 Mitglieder. Unsere Kammer ist als öffentlich rechtliche Körperschaft organisiert. In Selbstverwaltung regeln wir die Zulassung neuer Rechtsanwälte, sowie die Rücknahme der Zulassungen. Wir beraten Mitglieder in allen Fragen der Berufspflichten, überwachen deren Einhaltung und sind zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Kammer Informiert ihre Mitglieder über laufende Gesetzgebungsverfahren, führt Fortbildungsseminare durch und informiert die Bevölkerung über Gesetzesänderungen.

Hausanschrift

Bertoldstraße 44
79098 Freiburg
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